NUTZUNGSBEDINGUNGEN / AGB
für den Online-Zugriff auf die Grundstücksdatenbank und die
Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich sowie für den Zugang zu
weiteren Datenbanken und e-Commerce-Anwendungen über Internet. Allgemein
werden diese Dienste im weiteren Went-Online-Dienste bezeichnet.
- Vertragsgegenstand: Der Teilnehmer erhält durch diese
Vereinbarung das Recht, die Went-Online-Dienste zu den hier
angegebenen Bedingungen zu benützen.
- Verfügbarkeit: Die Went-Online-Dienste werden während der
Betriebszeiten der Grundstücksdatenbank und der Firmenbuchdatenbank
der Republik Österreich betrieben. Diese Betriebszeiten werden als
Kernbetriebszeit bezeichnet. Ausgenommen sind unaufschiebbare
Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage
bzw. Betriebszustand von österreichischen oder internationalen
Telekommunikationsverbindungen ergeben. Außerhalb der
Kernbetriebszeit sind die Went-Online-Dienste (z.B. wegen
Wartungsarbeiten) nicht durchgehend erreichbar.
- Leistungserbringung: Die Leistungen des Went-Online-Dienstes
werden auf den Geräten von WENT erbracht. Für die Erreichbarkeit der
Seite http://www.went.at/ über Internet trägt der Teilnehmer auf
eigene Kosten selbst Sorge. Verbindungs-probleme zwischen dem
Teilnehmer, seinem Internet-Provider sowie dem Went-Online-Dienst
liegen nicht in der Zuständigkeit von WENT.
- Aktualität: Die über die Went-Online-Dienste bezogenen Daten
werden direkt aus den Systemen der Republik Österreich übertragen.
- Haftung: WENT haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich
bei der Inanspruchnahme der Went-Online-Dienste aus allfälligen
Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der
abgefragten Daten oder Verzögerungen, die wäh-rend der Benützung
auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens
ergeben. WENT übernimmt keine Haftung für die durch die
Went-Online-Dienste ermöglichten Zugänge zu Datenbanken,
insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
abgefragten bzw. erhaltenen Daten.
- Dauer des Übereinkommens: Dieses Übereinkommen tritt mit der
Unterzeichnung durch den Teilnehmer sowie der Bekanntgabe der
Teilnehmerdaten für die Went-Online-Dienst in Kraft und gilt auf
unbestimmte Zeit.
- Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses
Übereinkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Die Teilnahme endet mit
Kündigung oder mit der Einstellung der Went-Online-Dienste.
Mißbrauch durch den Teilnehmer berechtigt WENT zur sofortigen
Beendigung des Übereinkommens.
- Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses
Übereinkommens können von WENT nur durch Versendung eines neuen
Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per eMail an den
Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.went.at/
abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbe-stimmungen treten
frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft.
- Entgelte und Rechnungslegung: Die Entgeltangaben von WENT bilden
in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil
dieses Vertrages. Diese Entgelte können von WENT jederzeit durch
Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per eMail oder
durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.went.at/
geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach
Zusendung in Kraft. Rechnungen, neue Entgeltangaben, Mahnungen etc.
werden an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Adresse zugestellt. Dem
Teilnehmer werden aufgrund dieser Entgeltangaben Rechnungen
zugesandt. Diese Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von
zehn Tagen nach Erhalt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des
Rechnungsbetrages können die Zugangsdaten zehn Tage nach erfolgloser
Mahnung gesperrt werden.
- Verzugszinsen: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in
Rechnung gestellt.
- Mahngebühren: WENT stellt pro Mahnung S 70 in Rechnung.
- Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, daß die
Kosten einer Abfrage im Regelfall erst nach der Durchführung der
Abfrage bekannt gegeben werden können.
- Gewerbliche Mehrfachnutzung der Daten, Reselling-Verbot: Der
Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes sowie der Verordnungen des Bundesministeriums
für Justiz und des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten für die Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch zu
beachten.
- Sicherheit: Der Zugang zu den Went-Online-Diensten wird durch
individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Diese bestehen
entweder aus
- Teilnehmerkennung und Paßwort oder
- einer digitalen Signatur einer von WENT empfohlenen
Zertifzierungsstelle in der Abfragesoftware des Teilnehmers oder
- einer Kombination dieser beiden Sicherungsmechanismen.
Der Zeitpunkt der Einführung von Sicherungsmechanismen auf Basis
digitaler Signaturen wird von WENT gesondert mitgeteilt. Um die
mißbräuchliche Verwendung von Zugangsmechanis-men hintanzuhalten,
verpflichtet sich der Teilnehmer die Zugangsdaten zu den
Went-Online-Diensten geheim zu halten und sie in keiner Weise
Dritten zukommen zu lassen.
- Mißbrauch: Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und
Entgeltansprüche, die WENT durch Mißbrauch seiner Einrichtungen
durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die
Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen,
entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen WENT aus
mißbräuchlicher Verwendung der Einrichtungen von WENT gestellt
werden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche,
die durch Mißbrauch der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder
durch Dritte, die sich über Einrichtungen oder Zugangsdaten des
Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche,
die gegen WENT aus solcher mißbräuchlicher Verwendung der
abgefragten Daten gestellt werden.
- Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche an
Went-Online-Dienst zu unterlassen. Unter diese Bestimmung fallen
auch Versuche der Störung oder des Auskundschaftens von Funktionen
oder Daten an Went-Online-Diensten oder auf Einrichtungen bzw.
Datenbanken, die über die Went-Online-Dienste erreichbar sind.
- Mitwirkung des Teilnehmers: Der Teilnehmer verpflichtet sich,
Mißbrauch durch Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf
Mißbrauch durch Dritte unverzüglich an WENT zu melden.
- UseWare: Verwendet der Teilnehmer für die Nutzung der
Went-Online-Dienste Software mit UseWare-Vergebührung und besteht
eine UseWare-Inkasso-Vereinbarung zwischen WENT und dem Anbieter
dieser Software, dann übernimmt WENT für den Softwareanbieter beim
Teilnehmer das Inkasso dieser UseWare-Entgelte. Der Teilnehmer nimmt
zur Kenntnis, daß WENT dem Anbieter die Kundenstammdaten und die
angefallenen Verrechnungssätze übermittelt.
- Zugangstechnik: Die Went-Online-Dienste sind über das Internet
ab Seite http://www.went.at/ erreichbar. Um die Went-Online-Dienste
erreichen zu können, müssen die Einrichtungen des Teil-nehmers für
die Dienste http und https geeignet sein und Session-Cookies
akzeptieren.
- Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort ist Graz. Als Gerichtsstand wird das sachlich
zuständige Gericht in Graz vereinbart.
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